Ein Kind für 390 Euro im Monat

Wenn Du Vater geworden bist und keinen Bock auf Dein Kind hast, musst Du nichts weiter tun, als 390 Euro im Monat für das kleine Bündel abzudrücken. Dann kannst Du Dir alle anderen Unannehmlichkeiten ersparen. 390 Euro für Dein Kind, damit es was zu essen hat, Kleidung, kostenintensive Therapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, ein Laufrad bekommt, später ein Fahrrad, zum Babyschwimmen kann und später zu Schwimmkursen, die ca. 240 Euro pro Kind kosten, in den Urlaub fahren oder fliegen kann, damit es im Kindergarten extra Kurse besuchen und an Ausflügen teilhaben kann, damit es Winterstiefel bekommt, die auch mal locker 70 Euro kosten und auch mal nicht schon getragen sein sollen.

Dafür sparst Du Dir den ganz Alltagsstress wie nächtliches Aufstehen, fieberndes Kind, Krankenhausaufenthalte, bei denen Du auf einem Stuhl neben Deinem Kind die Nächte verbringst, schwere Bronchitis, Scharlach und andere Kinderkrankheiten, wegen denen Du wenig schlafen und auch nur schlecht arbeiten kannst, das Gezeter und Gezanke mit Deinem Balg, Termine in der Kita, Jahresgespräche mit Erzieher:innen, Vorbereitung für die Vier-Einhalbjährigen-Prüfung in der Grundschule, Frühstückmachen, Brotdosen packen, Essen kochen, für das Kind einkaufen, sich über den Gesundheitszustand des Kindes Gedanken machen, immer mit Kind im Gepäck Freunde besuchen, immer mit Kind im Gepäck in den Urlaub, das Chaos zuhause jeden Abend aufräumen, undsoweiterundsofort.

Du bist zu nichts verpflichtet – außer dem Geld. Aber auch das lässt sich umgehen: Du hast ja immer einen Mindestsatz an Selbstbehalt. Den hat die Mutter übrigens nicht. Bei der wird nicht gefragt, was nach all ihren Ausgaben noch für sie übrig bleibt. Und wenn Du arbeitslos bist, dann kannst Du Dich ganz von der finanziellen Pflicht befreien lassen. Das kann eine arbeitslose Mutter übrigens auch nicht. Sie muss weiterhin zusehen, wie sie klar kommt und das Geld für ihr Kind aufbringt und es durchbringt. Also, wie gesagt, Du bist zu nichts weiter verpflichtet, denn es wäre ja nicht gut fürs Kind, wenn Du mit dem Kind Zeit verbringst, aber eigentlich gar keinen Bock hast. Ob die Mutter Bock hat, wird nicht gefragt. Und ob das gut fürs Kind ist, dass sie auch keinen Bock hat, braucht Dich nicht zu interessieren. Aber hey, hier kommt der Clou.

Du hast das Recht, jederzeit das Sorgerecht zu beantragen und fröhlich mit zu entscheiden, wo die Mutter und Dein Kind wohnen dürfen, ob der oder die Kleine operiert werden darf oder in welche Schule Dein Kind gehen soll. Genial, oder? Du musst keinen Finger rühren, aber darfst ordentlich mitmischen und mitkontrollieren. Ein besonders guter Zeitpunkt ist, wenn das Kind in die Schule kommt, also so ca. nach dem sechsten bis siebenten Lebensjahr. Dann sind die anstrengendsten Jahre vorbei und Du musst keine Scheiße mehr wegwischen. Dann kannst Du Dich mal melden und von Deinem Recht Gebrauch machen und mal zeigen, dass Du auch noch da bist. Da kannst Du der Mutter – die Du bis heute ja so hasst – nochmal so richtig zeigen, wo der Hammer hängt. Geil, oder?

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